Unsere AGB’s

§ 1 Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Konetzny Consulting Services und ihren Auftraggebern. Entgegenstehende oder abweichende Geschäfts-, Vertrags- und/oder Einkaufsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt.
(2) Soweit zwischen den Vertragsparteien auch individualvertragliche Vereinbarungen getroffen worden sind, haben diese Vorrang vor den Bestimmungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dann nur ergänzend gültig, sofern im Individualvertrag nichts oder nichts Abweichendes geregelt ist.

§ 2 Leistungen von Konetzny Consulting Services
(1) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass Konetzny Consulting Services nur die Erbringung von Dienstleistungen schuldet. Konetzny Consulting Services schuldet dem Auftraggeber weder die Herstellung eines Werkes noch die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Die Vertragsparteien sind sich ferner einig, dass sich am ausschließlich dienstvertraglichen Charakter der Leistungspflicht von Konetzny Consulting Services auch dann nichts ändert, wenn diese sich zur schriftlichen Aufzeichnung der Ergebnisse ihrer Dienstleistung sowie zur Erstellung und Übergabe entsprechender Berichte, Studien und dergleichen verpflichtet. Im Rahmen des Auftrags an den Auftraggeber übermittelte schriftliche Berichte, Studien und dergleichen stellen – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – keine Gutachten dar, sondern geben nur den wesentlichen Inhalt des Ablaufs und des Ergebnisses der Dienstleistungen wieder.
(2) Konetzny Consulting Services ist berechtigt, im Zuge der Erfüllung des Auftrages sachverständige Dritter als Unterauftragnehmer zu beauftragen. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass Konetzny Consulting Services keine rechtsberatenden, steuerberatenden oder zur Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern gehörenden Tätigkeiten schuldet/leistet. Soweit Konetzny Consulting Services die Erbringung dieser Tätigkeiten durch fachkundige externe Berufsträger veranlasst, handelt sie nur als Vermittler im Namen des Auftraggebers, ohne selbst Schuldner/Vertragspartner solcher Tätigkeiten zu werden.
(3) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass Konetzny Consulting Services nicht dazu verpflichtet ist, vom Auftraggeber schriftlich oder mündlich bereitgestellte Informationen, Daten oder Unterlagen auf inhaltliche/rechnerische Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Falls Konetzny Consulting Services jedoch erkennt, dass die schriftlich oder mündlich bereitgestellten Informationen, Daten oder Unterlagen offensichtlich unrichtig, unvollständig oder nicht ordnungsgemäß sind, wird sie den Auftraggeber darüber informieren.
(4) Der Auftraggeber hat Anspruch auf die Beseitigung eventueller Mängel. Dieser Anspruch muss umgehend geltend gemacht werden. Konetzny Consulting Services ist vom Auftraggeber Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

§ 3 Gegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die im Projektauftrag festgelegte Leistung, die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter des Auftragnehmers ausgeführt wird.

§ 4 Geheimhaltung/Datenschutz
(1) Konetzny Consulting Services wird die im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt werdenden Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich behandeln, solange und soweit diese nicht rechtmäßig allgemein bekannt geworden sind oder der Auftraggeber einer Weitergabe schriftlich zugestimmt hat.
(2) Konetzny Consulting Services verpflichtet sich, alle an der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten beteiligten Mitarbeiter, Unternehmen und sonstigen Dritten zu einer Geheimhaltung im gleichen Umfang zu verpflichten.
(3) Darüber hinaus wird Konetzny Consulting Services die nach der DSGVO erforderlichen organisatorischen und technischen Maßnahmen treffen. Diese Verpflichtungen sind zeitlich unbegrenzt. Konetzny Consulting Services stellt sicher, dass von ihr beauftragte Dritte sowie eingesetzte Arbeitnehmer in gleichem Umfang zum Datenschutz verpflichtet sind.

§ 5 Rückgabe von Unterlagen
Nach Erfüllung bzw. Beendigung des Vertrages gibt Konetzny Consulting Services alle im Zuge der Ausführung des Auftrages erlangten Unterlagen und Daten sowie eventuell vorhandene Kopien an den Auftraggeber heraus. Elektronische Daten werden, gegebenenfalls nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, gelöscht.

§ 6 Rechte des Auftragnehmers
Konetzny Consulting Services ist berechtigt, sich zur Erfüllung der im Vertrag festgelegten geschuldeten Leistungen, fachkundiger Dritter zu bedienen.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Tätigkeiten der Konetzny Consulting Services im Rahmen des Vertrages zu unterstützen. Ferner hat der Auftraggeber gebührenfrei alle notwendigen Bedingungen im Bereich seiner Betriebssphäre herzustellen, damit die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages erfolgen kann. Zu diesen Bedingungen zählen u. a.,
dass der Auftraggeber nach Vorgabe der Konetzny Consulting Services Arbeitsräume für die Mitarbeiter der Konetzny Consulting Services einschließlich aller von Konetzny Consulting Services benötigten Arbeitsmittel zur Verfügung stellt,
eine oder mehrere Kontaktpersonen benennt, die den Mitarbeitern der Konetzny Consulting Services während der ausgemachten Arbeitszeiten zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber hat die Kontaktpersonen jeweils durch eine schriftliche Erklärung gegenüber Konetzny Consulting Services zu ermächtigen, Erklärungen abzugeben, die zur Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung erforderlich sind,
den Mitarbeitern der Konetzny Consulting Services jederzeit Zugriff auf die für ihre Tätigkeit erforderlichen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen benötigten Unterlagen versorgt,
im Falle von Programmarbeiten Rechnerzeiten (inkl. Operating), Testdaten und Datenerfassungskapazitäten nach Anforderung der Konetzny Consulting Services rechtzeitig zur Verfügung stellt.

§ 8 Datensicherheit
Der Auftraggeber hat, soweit er Daten an Konetzny Consulting Services bzw. an von Konetzny Consulting Services beauftragten Dritten übermittelt oder auf sonstigem Wege im Rahmen des Vertrages zur Verfügung stellt, entsprechende Sicherungskopien herzustellen.

§ 9 Datenschutz, Datenübermittlung
(1) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Daten- und Informationsaustausch während der Zusammenarbeit mit Konetzny Consulting Services sowie mit allen Projektbeteiligten auch über unverschlüsselte E-Mails erfolgt. Sollte der Auftraggeber nicht damit einverstanden sein, dass Daten und Informationen über unverschlüsselte E-Mails und E-Mail-Anhänge versendet werden, wird er dies – entweder im Einzelfall oder generell – Konetzny Consulting Services schriftlich mitteilen. Konetzny Consulting Services und alle anderen Projektbeteiligten werden hiernach E-Mail-Anhänge verschlüsselt versenden, die der Auftraggeber ausschließlich mit einem Kennwort öffnen kann. Sowohl für den Datenversand vom Auftraggeber an Konetzny Consulting Services als auch umgekehrt sind, sofern Verschlüsselung vom Auftraggeber erwünscht ist, Ver- und Entschlüsselungsmethoden zu verwenden, die mit Standardsoftware (insbesondere MS Office, Apple Mail) ohne Zusatzinstallationen anwendbar sind.
(2) Konetzny Consulting Services ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeitern im Rahmen ihrer Tätigkeit maschinell zu erheben, automatisiert zu verarbeiten und zu speichern sowie – im Rahmen des Auftragsgegenstandes – ggf. einem Dienstleistungsrechenzentrum oder anderen geeigneten Dritten zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übermitteln. Bei Einschaltung Dritter hat Konetzny Consulting Services deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen.
(3) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Inhalt unverschlüsselter E-Mails bzw. deren Anhänge möglicherweise von unbefugten Dritten gelesen werden können. Ferner erklärt sich der Auftraggeber mit der Kommunikation sowie Übermittlung von Unterlagen via unverschlüsselten E-Mails einverstanden. Sollte der Auftraggeber eine andere Kommunikationstechnik wünschen, wird er dies Konetzny Consulting Services mitteilen.

§ 10 Haftung
(1) Haftungsbegrenzung:
Die Haftung der Konetzny Consulting Services für Schäden des Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt; sie ist im Falle von Fahrlässigkeit der Höhe nach auf EUR 250.000,00 je Schadensfall begrenzt. Konetzny Consulting Services haftet jedoch für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Schäden aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten); bei Letzteren ist im Falle leichter Fahrlässigkeit die Haftung jedoch der Höhe nach begrenzt auf die zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. Konetzny Consulting Services haftet nicht für Produktionsausfall und entgangenen Gewinn auf Seiten des Auftraggebers. Eine Haftung für den Erfolg oder die Erreichung bestimmter Ziele des Auftraggebers ist grundsätzlichausgeschlossen, es sei denn, es wird schriftlich ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen.
(2) Haftung aus übergegangenem Recht:
Die Regelungen gelten auch für Ansprüche des Auftraggebers aus übergegangenem Recht.
(3) Haftungsbegrenzung zugunsten Dritter:
Soweit die Haftung der Konetzny Consulting Services ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftunghrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen.

§ 11 Verjährung
Sämtliche aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Ansprüche des Auftraggebers gegen Konetzny Consulting Services verjähren nach 2 Jahren. Abweichend hiervon gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren, wenn Konetzny Consulting Services Vorsatz zur Last fällt.

§ 12 Schutzrechte
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die von ihm an Konetzny Consulting Services überlassenen Daten frei von Schutzrechten Dritter sind und deren Nutzung durch Konetzny Consulting Services im Rahmen des Vertrages nicht in Rechte Dritter eingreift. Der Auftraggeber stellt die Konetzny Consulting Services von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus Rechtsverletzungen frei.

§ 13 Rechte an den Arbeitsergebnissen
(1) Sämtliche Urheberrechte oder Rechte aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz an allen von Konetzny Consulting Services zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten Schriftstücken stehen ausschließlich Konetzny Consulting Services zu.
(2) Die Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung solcher von Konetzny Consulting Services zum Zwecke der Erfüllung der geschuldeten Dienstleistungen ausgearbeiteten Schriftstücke ist dem Auftraggeber nur für seinen eigenen Betrieb im Rahmen der vertraglich vorausgesetzten Zwecke gestattet.
(3) Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse der Konetzny Consulting Services an Dritte bedarf des schriftlichen Einverständnisses der Konetzny Consulting Services, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur Weitergabe ergibt.

§ 14 Zurückbehaltungsrecht
Konetzny Consulting Services steht bis zur vollständigen Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr vom Auftraggeber zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, falls dem Auftraggeber dadurch ein auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses der Konetzny Consulting Services unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde.

§ 15 Auftragsverzögerungen
Sollte Konetzny Consulting Services erkennen, dass Abweichungen von vorgesehenen Durchführungsterminen oder andere Verzögerungen zu erwarten sind, ist der Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen.

§ 16 Honorare, Nebenkosten, Fälligkeit, Terminabsagen
Das Entgelt für die Dienste der Konetzny Consulting Services wird nach der von Konetzny Consulting Services und seinen Mitarbeitern für ihre Tätigkeit aufgewendeten Zeit pro Stunde berechnet, soweit nichts Abweichendes mit dem Auftraggeber vereinbart wird. Reisezeiten werden nicht berechnet. Wird nach Arbeitstagen abgerechnet, so ist der Maßstab ein 8-Stunden-Tag.
Konetzny Consulting Services ist berechtigt, alle 14 Tage nach Beginn des Vertragsverhältnisses über die geleisteten Arbeiten abzurechnen. Das Honorar ist sofort nach Rechnungsstellung fällig.
Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Gegen den Honoraranspruch und den Aufwendungsersatzanspruch kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen die Aufrechnung erklären.
Sämtliche Rechnungsbeträge, insbesondere Honorare, Spesen, Nebenkosten, verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Mehrere Auftraggeber desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.
Mit Zahlung von Rechnungen der Konetzny Consulting Services durch den Auftraggeber oder von diesem beauftragten Dritten gelten die mit der jeweiligen Rechnung geltend gemachten Forderungen als anerkannt. Rückforderungsansprüche sind ausgeschlossen.
Einwendungen gegen Rechnungen der Konetzny Consulting Services sind spätestens innerhalb vier Wochen nach Zugang geltend zu machen; spätere Einwendungen sind ausgeschlossen.
Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung/Erfüllung, erhält Konetzny Consulting Services einen dem Umfang ihrer bis zur Beendigung des Auftrags geleisteten Tätigkeit entsprechenden Anteil der Vergütung.

Wird der Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber selbst zu vertreten hat, vorzeitig beendet, so hat Konetzny Consulting Services zusätzlich für den Zeitraum von der Beendigung des Auftrags bis zum Ablauf der vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist Anspruch auf 90% der ihr für diesen Zeitraum zustehenden Vergütung. Die Vertragsparteien haben die Möglichkeit, einen geringeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen.
Werden fest vereinbarte Projekttage durch den Auftraggeber innerhalb einer kürzeren Frist als zwölf Werktagen abgesagt und hat der Auftraggeber dies zu vertreten, so hat der Auftraggeber der Konetzny Consulting Services einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50 % des für den ausgefallenen Termin vereinbarten Tageshonorars – bei einem vereinbarten Festpreis wird der Standardtagessatz zugrunde gelegt – ohne Nebenkosten zzgl. nachgewiesener Stornokosten zu zahlen. Bei Absagen binnen weniger als drei Werktagen werden 75 % des vereinbarten Tagessatzes – bei einem vereinbarten Festpreis wird der Standardtagessatz zugrunde gelegt – ohne Nebenkosten zzgl. nachgewiesener Stornokosten berechnet. Ist Konetzny Consulting Services in der Lage, einen höheren Schaden infolge der Absage nachzuweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen. Von Konetzny Consulting Services zugesagte Fristen für die Erbringung der Leistung verlängern (z. B. fest vereinbarte Termine für Ergebnispräsentationen) sich um den Zeitraum zwischen dem stornierten ursprünglich vereinbarten Termin und dem jeweiligen Ersatztermin.

§ 17 Verschwiegenheit
Konetzny Consulting Services verpflichtet sich, über alle Gegebenheiten, die ihr im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber entbindet Konetzny Consulting Services von dieser Verpflichtung.
Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen der Konetzny Consulting Services erforderlich ist. Konetzny Consulting Services ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als sie nach den Versicherungsbedingungen ihrer Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.
Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des Auftraggebers.

§ 18 Kündigung des Vertragsverhältnisses
Sofern nicht anders vereinbart, kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 19 Beendigung des Auftrags
Der an Konetzny Consulting Services erteilte Auftrag wird durch die Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen beendet. Berichtet Konetzny Consulting Services dem Auftraggeber schriftlich über die vollständige Erbringung aller geschuldeten Dienstleistungen, kann der Auftraggeber die Erbringung weiterer Dienstleistungen nicht mehr verlangen, falls er nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang des schriftlichen Berichts über die Erbringung aller geschuldeten Dienstleistungen der Konetzny Consulting Services schriftlich die Unvollständigkeit der erbrachten Dienstleistungen rügt.

§ 20 Sonstiges
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sind einzelne Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages unwirksam, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform. Gerichtsstand ist der Sitz der Konetzny Consulting Services. Diese kann den Auftraggeber jedoch auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.